Die Informationsseite der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed)
Anbieterseite: www.oeqmed.at
Verfügbar seit: 01. 04. 2007
Service Beschreibung:
Die Verpflichtung zur ärztlichen Qualitätssicherung ist im Ärztegesetz festgehalten. Die Qualitätskriterien selbst, der Evaluierungsablauf und die Führung des bundesweiten Qualitätsregisters werden in einer Verordnung beschrieben, die die Österreichische Ärztekammer erlassen hat. Mit der Genehmigung der Verordnung am 12.01.2006 durch die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, Maria Rauch-Kallat konnte die Endphase der Vorbereitungsarbeiten eingeläutet werden.